Im Frauen- und Kinderschutzhaus

Unser Frauenhaus ist offen für Frauen und Kinder jeder Herkunft, die häusliche Gewalt erlebt haben.
Falls Sie eine Krankheit oder Behinderung haben, informieren Sie uns bitte darüber – gemeinsam können wir abklären, ob Sie eine zusätzliche Unterstützung brauchen.
Sollten Sie eine Gehbehinderung haben und/oder einen Rollstuhl nutzen, ist eventuell eine Unterbringung in unserer barrierefreien Schutzwohnung möglich.
Kinder im Frauenhaus
Im Kinderbereich
- machen wir einmal in der Woche Ausflüge mit den Kindern – oder andere gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Kochen, Malen im hauseigenen Atelier und Gartenprojekte,
- ist es uns wichtig, dass die Kinder hier zur Ruhe kommen und viele positive Impulse mitnehmen,
- haben die Kinder die Möglichkeit, mit uns in altersgerechter Form über ihre Lebenssituation und damit verbundene Gefühle wie Wut, Scham oder Angst zu sprechen,
- sprechen wir mit den Kindern über anstehende Gerichtstermine und nehmen in Absprache mit der Mutter Kontakt zu anderen unterstützenden Institutionen auf,
- bemühen wir uns um Kindergartenplätze und helfen bei der Schulanmeldung.
Entscheidet sich eine von Gewalt betroffene Frau Schutz im Frauenhaus zu suchen, verändert sich auch das Leben ihrer Kinder umfassend.
Sie müssen den Kindergarten oder Schule wechseln, sehen ihre Freunde und Teile ihrer Familie erst einmal nicht mehr. Im Frauenhaus gelten vielleicht andere Regeln als zu Hause und sie müssen ihre vertraute Umgebung aufgeben.
Häufig ist die finanzielle Situation der Frauen und Kinder nach der Trennung von dem gewalttätigen Vater erst einmal ungeklärt und angespannt.
Die Kinder müssen eine große Anpassungsleistung vollbringen. Deshalb gibt es im Frauenhaus auch einen Kinderbereich mit zwei Mitarbeiterinnen für Kinder, die sie in der Zeit hier unterstützen und sich für ihre Belange einsetzen.
